Gemäss Art. 7 der Verordnung über den Verkehr mit Sprengmitteln bei der Polizei (Pol-SprstV) wird für selbständige Ausführung allgemeiner Sprengarbeiten aufgrund einer Prüfung ein Ausweis P abgegeben. Dieser berechtigt je nach Eintrag den Umgang mit Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen im Polizeidienst.
Sprengausweis P | wird mit der Ausbildung und Prüfung P (Sikripo) ausgestellt und ist unbefristet gültig |
---|---|
Einträge | Für das Entschärfen konventioneller Sprengladungen im Polizeidienst, sowie das Vornehmen von Eingriffen ins Zündsystem von USBV zur Eliminieren einer akuten Gefahr sofern Klarheit über dessen Funktion und die möglichen Folgen des Eingriffs bestehen und für das Sicherstellen und Entgegennehmen von Sprengmitteln |
SF | Für das Einsetzen oder unter Aufsicht einsetzen lassen von Ladungen für Einsätze der Spezialformationen |
E | Für selbständige Eingriffe in USBV und unschädlich machen |
Berechtigungen | Ein Sprengausweis P mit einem Eintrag berechtigt den Inhaber nur für 5 Jahre die entsprechenden Arbeiten im Polizeidienst auszuführen. Diese Berechtigung kann mit einem entsprechenden Erneuerungskurs (Ergänzungsschulung oder Erfahrungskurs) um weitere 5 Jahre verlängert werden. |
Die Ausbildung erfolgt in der Reihenfolge Sikripo-SF-E. Eine andere Reihenfolge oder ein Quereinstieg ist nicht möglich.
Die entsprechenden Ausbildungen werden von zivilen Anbietern, dem Schweizerischen Polizei-Institut und ausländischen Kompetenzzentren der Polizei oder Armee angeboten. Prüfungen und Anerkennungsverfahren werden von der Prüfungskommission durchgeführt.
Ordonnance sur l'emploi de matières explosives par la police - Modification du 01.12.2002
Règlement concernant la formation et l'examen en vue de l'obtention du permis d'emploi d'explosifs P - 22.10.2019
Guide méthodologique concernant la formation et les examens en vue de l'obtention du permis d'emploi d'explosifs P - 01.11.2019
Attestation de confiance pour le cours de minage ISP
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung und Prüfung Sprengausweis P sind zivile Ausbildungen B, ME und VE.
Berechtigungen:
Die Sprengberechtigungen gemäss den Einträgen im Sprengausweis P müssen alle 5 Jahre erneuert werden.
Eingetragene Berechtigungen | Zu besuchende Erneuerungskurse | ||
ES zivil (1 Tag) | ES P (1 Tag) | Erfa (min. 1 Tag) | |
B / ME / VE | X | ||
Sikripo | X | ||
SF (inklusive ME) | X | X | |
E (inklusive SF, ME und VE) | X | X |