SPRENGAUSWEIS P

 

Im eidgenössischen Sprengausweis P werden die erworbenen Sprengberechtigungen für die Tätigkeiten bei der Polizei eingetragen.

Es existieren zurzeit 6 Berechtigungen:

  • Verwaltung (VW)
  • Erstabklärer (EA)
  • Intervention (IE)
  • Entschärfer (E)
  • Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln (VE)
  • Metallsprengungen (ME)

All diese Sprengarbeiten dürfen nur von Mitarbeitenden der Polizei ausgeführt werden.

Zusätzliche Informationen: SBFI
Kursangebot: https://www.edupolice.ch/de/kurse/kursangebot