Im eidgenössischen Sprengausweis P werden die erworbenen Sprengberechtigungen für die Tätigkeiten bei der Polizei eingetragen.
Es existieren zurzeit 6 Berechtigungen:
All diese Sprengarbeiten dürfen nur von Mitarbeitenden der Polizei ausgeführt werden.
Zusätzliche Informationen: SBFI
Kursangebot: https://www.edupolice.ch/de/kurse/kursangebot