SPRENGAUSWEIS P

 

Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Sprengausweises P

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung und Prüfung Sprengausweis P sind zivile Ausbildungen B, ME und VE.

Berechtigungen:

  • Berechtigung B
  • Erstabklärer (EA)
  • Intervention (IE)
  • Entschärfer (E)
  • Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Sprengausweises P

Link zu den SAFAS Ausbildungen: www.safas.ch

Die Sprengberechtigungen gemäss den Einträgen im Sprengausweis P müssen alle 5 Jahre erneuert werden.

Eingetragene Berechtigungen Zu besuchende Erneuerungskurse
  ES zivil (1 Tag) ES P (1 Tag) Erfa (min. 1 Tag)
B / ME / VE             X    
Erstabklärer (EA)             X    
Intervention (IE)  (inklusive ME)             X           X  
E (inklusive IE, ME und VE)             X                 X