LEHRGÄNGE UND KURSE SPI: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle SPI-Kurse, sofern in der Kursausschreibung nichts anderes erwähnt ist.

Gültig ab 1. Januar 2015

Letzte Änderungen: 1. September 2022


Zulassung

Die Weiterbildungskurse des SPI stehen den Polizeikorps von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Militärpolizei, dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und der Transportpolizei offen. Über die Teilnahme von Mitgliedern anderer staatlicher Organisationen entscheidet das SPI in Absprache mit den jeweiligen Kursdirektoren/-innen. Voraussetzung ist, dass noch freie Kursplätze verfügbar sind.


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online durch das Korps über das passwortgeschützte Extranet der Nationalen Bildungsplattform Polizei (NBPP). Korpsexterne Teilnehmende haben die Möglichkeit, sich über die NBPP oder schriftlich anzumelden.


Übertragung

Soll eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer durch jemand anderes ersetzt werden, erfolgt dies in Absprache mit der Kursadministration SPI.


Annullierung von Anmeldungen

Ein Rücktritt ist dann kostenfrei möglich, wenn eine Ersatzperson gefunden werden kann (Übertragung). Andernfalls gelten folgende Bestimmungen:

  • bis zur Anmeldefrist: keine Berechnung der Kurskosten
  • nach Ablauf der Anmeldefrist: Berechnung der vollen Kurskosten (100 %)

Das SPI behält sich das Recht vor, Forderungen Dritter für Unterkunft, Mahlzeiten usw. zu verrechnen. Die Annullierung muss schriftlich erfolgen.


Annullierung von Kursen

Um optimale Ausbildungsbedingungen bieten zu können, legt das SPI für jeden Kurs eine Mindest- und eine Maximalzahl an Teilnehmenden fest. Falls nach Ablauf der Anmeldefrist nicht genügend Anmeldungen vorliegen, entscheidet das SPI in Absprache mit der Kursdirektorin oder dem Kursdirektor über eine Verlängerung der Anmeldefrist, die Zusammenlegung des Kurses mit einem anderen oder die Annullierung des Kurses. Die betroffenen Korps und die Teilnehmenden werden spätestens einen Monat vor Kursbeginn informiert.


Überbuchung

Falls zu viele Anmeldungen vorliegen, trifft das SPI in Absprache mit der Kursdirektorin oder dem Kursdirektor eine Zuordnung der Kursplätze oder nimmt eine Teilung des Kurses vor. In der Regel erhält jedes angemeldete Korps mindestens einen Platz.


Kursbestätigung
Einen Monat vor Kursbeginn sendet das SPI per E-Mail eine Bestätigung an die Teilnehmenden, die Mitarbeitenden Ausbildung und den Kursstab (mit Link zu Kursbeschrieb, Teilnehmerliste, Programm und weiteren Informationen).


Programm

Das SPI behält sich das Recht vor, Programmänderungen vorzunehmen.


Preis

Der publizierte Preis (ohne MwSt.) umfasst die Kurskosten (Honorare, Kursmaterial, Raummieten, Deckungsbeitrag SPI) und gegebenenfalls die Kosten für Mahlzeiten und Unterkunft. Nicht im Kurs eingenommene Mahlzeiten werden nicht zurückerstattet. Die Kosten für An- und Rückreise gehen zulasten der Teilnehmenden. Der Preis ist ein Festpreis und wird in Abhängigkeit vom Budget festgelegt. Für das Budget ist die Kursdirektorin oder der Kursdirektor verantwortlich.


Abrechnung

Nach dem Kurs verschickt das SPI die Rechnung. Die Frist für die Bezahlung beträgt 30 Tage.


Kursbeginn

Zu Kursbeginn erhalten die Teilnehmenden in der Regel eine Teilnehmerliste, das Programm sowie die benötigten Kursunterlagen (Ordner, Schreibblock, Kugelschreiber, Namensschild, Tischreiter usw.).

 

Kursunterlagen

Die Kursunterlagen werden in Papierform und/oder in elektronischer Form abgegeben. Die elektronischen Dokumente sind in der Regel im Extranet der NBPP verfügbar (https://www.edupolice.ch/de/extranet/DMS/VERANSTALTUNGEN-SPI).


Unterkunft

Soweit möglich haben die Teilnehmenden bei der Unterbringung die Wahl zwischen einem Doppel oder einem Einzelzimmer (unterschiedliche Tarife).


Urlaub

Urlaub kann nur in begründeten Fällen und auf schriftliches Gesuch hin gewährt werden. Der Antrag ist vor Kursbeginn direkt bei der Kursdirektorin oder beim Kursdirektor einzureichen. Die mögliche Anzahl Urlaubstage hängt vom jeweiligen Kurs ab. Wird sie überschritten, gilt der Kurs als «nicht besucht». Die verpassten Tage werden nicht zurückerstattet.


Kursdiplom SPI

In Kursen von mindestens 6 Tagen, die eine Prüfung oder eine andere individuelle Leistungseinheit umfassen, wird ein Diplom SPI abgegeben. Die Diplome werden den Teilnehmenden in der Regel am Ende des Kurses übergeben.


Kurszertifikat SPI

In Kursen ab 4 Tagen wird ein Zertifikat SPI abgegeben. Falls ein solcher Kurs eine Prüfung oder eine individuelle Leistungseinheit enthält, wird dies auf dem Zertifikat speziell vermerkt. In kürzeren Kursen mit einer Prüfung oder einer formellen, reglementarischen Zertifizierung bzw. Rezertifizierung werden ebenfalls Zertifikate abgegeben.


Kursbestätigung SPI

In Kursen von 1 bis 3 Tagen ohne Prüfung wird eine Kursbestätigung SPI abgegeben.


Kursevaluation

Der SPI führt am Ende jeder Ausbildung Standardauswertungen in digitaler Form durch. Die Ergebnisse dienen der Qualitätssicherung und fliessen in die nächste Kursplanung ein. Als Kursevaluation gelten elektronische sowie schriftliche oder mündliche Befragungen. Das SPI stellt Mustervorlagen zur Verfügung.


Versicherung

Es obliegt den Korps, die Teilnehmenden, die es zu den Kursen schickt, zu versichern (Krankheit, Unfall, Haftpflicht).


Datenschutz

Damit die Korps die Teilnehmenden anmelden können, muss das SPI gewisse persönliche Daten erfassen. Es gelten die Bestimmungen des Datenschutzes. Persönliche Daten werden Dritten nur in Notfällen weitergegeben. Das SPI kann gewisse Daten zur Erstellung von Statistiken verwenden.


Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen des SPI sind dem Schweizer Recht unterworfen. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des SPI.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das SPI: [tocco-encoded-addr:MTA1LDExNSwxMTIsNjQsMTEwLDEwMSw0Niw5OSwxMDQ=] oder 032 723 81 00