Wer die zweijährige Grundausbildung absolviert und abschliessend die Hauptprüfung (Berufsprüfung) besteht, erhält den Fachausweis Polizistin /Polizist, welcher dazu berechtigt, den Polizeiberuf auszuüben.
Der Fachausweis bietet folgende Vorteile:
Weitere Auskünfte finden Sie unter den allgemeinen Informationen, im Reglement oder in der Wegleitung.
Während sich für die Punkte 5 und 7 die nationale Prüfungskommission verantwortlich zeichnet, liegt die Verantwortung bei den Punkten 4 und 6 bei den Polizeischulen resp. dem Stammkorps.
Die Prüfungen werden in mehreren Sessionen durchgeführt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine anerkannte Polizeischule erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Anmeldung wird vom Polizeikorps oder von der Polizeischule gemacht.
Merkblätter SBFI