FACHAUSWEIS

 

Wer die zweijährige Grundausbildung absolviert und abschliessend die Hauptprüfung  (Berufsprüfung) besteht, erhält den Fachausweis Polizistin /Polizist, welcher dazu berechtigt, den Polizeiberuf auszuüben. 

Der Fachausweis bietet folgende Vorteile:

  • Eidgenössische Anerkennung (Vergleich zu anderen Berufsbildungen)
  • Bestätigung der Grundkompetenzen eines/-r Generalisten/-in
  • Die Möglichkeit, als Polizist/-in tätig zu sein (in vielen Korps ist der Fachausweis Pflicht)
  • Zugang zur höheren Fachprüfung

 

Weitere Auskünfte finden Sie unter den allgemeinen Informationen, im Reglement oder in der Wegleitung.

 

Voraussetzungen

 

  1. Lehre und das Erlangen eines Fähigkeitsausweises in einem beliebigen Beruf
  2. Bewerbung bei einem Polizeikorps (kontaktieren Sie das gewünschte Polizeikorps)
  3. Eintrittstest des Polizeikorps
  4. Absolvierung der ersten Ausbildungsphase (Schuljahr)
  5. Bestehen der Vorprüfung (Prüfung Einsatzfähigkeit)
  6. Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase (Praxisjahr)
  7. Bestehen der Hauptprüfung (Berufsprüfung)

Während sich für die Punkte 5 und 7 die nationale Prüfungskommission verantwortlich zeichnet, liegt die Verantwortung bei den Punkten 4 und 6 bei den Polizeischulen resp. dem Stammkorps.

Die Prüfungen werden in mehreren Sessionen durchgeführt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine anerkannte Polizeischule erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Anmeldung wird vom Polizeikorps oder von der Polizeischule gemacht.